Pferdepraxis
Dr. med.vet.
Thomas Möllmann
Fachtierarzt für Pferde
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Oberherrnhausen 1a

82547 Eurasburg

Liebe PferdebesitzerInnen,

gesundes Fohlen
Tel.:     08179 / 99 82 82

Fax:     08179 / 99 82 81

E-Mail:

dr-moellmann@t-online.de

wie Sie sicher schon mitbekommen haben, ist am 22. November 2022 die neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in Kraft getreten.

Die letzte Überarbeitung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) datierte aus dem Jahr 1999.

Um eine flächendeckende tierärztliche Versorgung auch in der Zukunft zu     gewährleisten, wurde von der Bundesregierung ein unabhängiges externes Institut (AFC) mit der Evaluierung der wirtschaftlichen Situation der Tierärzte beauftragt.

In den letzten 23 Jahren wurden die Preise dieser Gebührenordnung zwei Mal angepasst, um insgesamt 24 %.

Inflationsbedingt stiegen die Preise im gleichen Zeitraum um 33,3% und die Bruttolohnentwicklung stieg um 62 %.

Der aus der Evaluierung resultierende Entwurf wurde mit den beteiligten Verbänden und Gruppen (z.B. Tierärzte, Tierschutzorganisationen, Zuchtverbände, Bauernverband, FN...) diskutiert.

Daraus ist dann der Entwurf der neuen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) entstanden.

Dies alles ist bereits vor Jahren auf den Weg gebracht worden und berücksichtigt noch nicht die aktuell hohe Inflation sowie die Unwägbarkeiten, die aufgrund des Ukrainekrieges und der damit verbundenen steigenden Energiekosten entstanden sind.

Wir wissen, dass die Preiserhöhung nun zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt kommt, aber auch wir Tierärzte haben mit steigenden Medikamenten- und Equipmentpreisen zu kämpfen.

Hinzu kommen auch die deutlich gestiegenen Preise für Kraftstoff oder die aufwändige Instandhaltung der teilweise sehr teuren medizinischen Geräte, um Ihrem Pferd eine Behandlung auf höchstem Niveau zu bieten.


Was ändert sich nun für den Patientenbesitzer?

    Die Preise für die Behandlungen sind in den meisten Fällen um 20 bis 30% teurer geworden.

Zusätzlich muss ab sofort bei einer Behandlung in Außenpraxis pro Besitzer eine Hausbesuchsgebühr in Höhe von 34,50 € netto pro Besuch abgerechnet werden.

Das Wegegeld beträgt nun 3,50 € pro Doppelkilometer.

    Hierdurch werden unter anderem die Spritkosten sowie die Einrichtung und Instandhaltung der Praxisfahrzeuge abgegolten.

Das Wegegeld wird weiterhin anteilig berechnet, wenn mehrere Ställe auf der Fahrt angefahren werden, pro Besitzer müssen jedoch mindestens 13,50 € netto berechnet werden.

Wir Tierärzte sind dazu verpflichtet, uns an diese Regelungen zu halten und dürfen die Preise der GOT nicht unterschreiten.


Was können Patientenbesitzer tun, um die Kosten möglichst gering zu halten?

Allgemein gilt der Rat, außer mit unvermeidbaren Notfällen, unsere Dienste werktags von 08:00 bis 18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen.

Außerhalb dieser Zeiten gilt der erhöhte Gebührensatz (2-4fach) und es muss eine Notdienstgebühr von einmalig 50 € erhoben werden.

Erkundigen Sie sich nach einer OP- oder evtl. sogar Tierkrankenversicherung für Ihr Pferd.

Hiermit können einige Tierarztkosten aufgefangen werden.

Weitere Informationen sowie die neue GOT zur Einsicht finden Sie auf der Webseite der Bundestierärztekammer (www.bundestieraerztekammer.de), eine Stellungnahme des Bundesverbandes praktischer Tierärzte sehen Sie hier (www.tieraerzteverband.de/bpt/bpt-fuer-sie/Tierbesitzer/got), und hier noch ein (sehr guter) Kommentar eines Kleintierarztes zu Irrtümern über die neue GOT. ( www.tierarzt-rueckert.de/blog )



Dr. Thomas MöllmannDr. Franziska Möllmann
Dr. Thomas Möllmann

0160 / 842 89 54


Dr. Franziska Möllmann

0160 / 96 46 73 30




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